Forderungsabtretung

Übertragung der Forderung auf eine Drittpartei. Ohne Regress: Der neue Eigentümer der Forderung, der Abtretungsempfänger, darf die Forderung nicht weiterverkaufen und trägt das Risiko des Zahlungsausfalls; Mit Regress: Der Abtretungsempfänger kann im Falle des Zahlungsausfalls die Forderung an den Abtretenden zurückgeben.

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